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10.09.2010     /  Home

Dlgs 311: Decreto Legislativo: Dekret zum Energieeinsparen in Italien (Teil 1)


Das Dlgs 311com 2.2.2007 ersetzt das Dlgs 192 vom 9.10.2005. Im Dekret werden die notwendigen Nachweise und Grenzwerte angeführt die für Neubauten und bei Sanierungen einzuhalten sind. Die Grenzwerte sollen aber als "absolute Mindestwerte" verstanden werden und es empfiehlt sich deutlich besser als die Mindestvorschrift zu bauen.
Für den Neubau eines Wohnhauses sind z.B: 10 Nachweise notwendig die im Folgenden grob beschrieben werden:

Der Primärenergiebedarf EPi, die U-Werte der Außenbauteile und die Anlage müssen Mindestwerte einhalten. Die Trennbauteile zwischen Wohneinheiten müssen mindestens einen U-Wert von 0,8W/m²K aufweisen. Es muss weiters nachgewiesen werden dass kein Tauwasser auf Bauteilen auftritt, und für Klimazonen mit mehr oder gleich  290W/m² durchschnittlicher monatliche Sonneneinstrahlung (auf die Horizontale bezogen) im kritischsten Monat muss die Flächenbezogene Masse der Außenbauteile mindestens 230kg/m² betragen oder ein Nachweis der Sommertauglichkeit erbracht werden.

Zudem müssen auch Abschattungen der Fenster usw. vorgesehen werden um im Sommer Überhitzung zu vermeiden. Weiters muss die Heizung jeder Wohneinheit unabhängig regelbar sein, und der Energiebedarf des Gebäudes muss teilweise mit erneuerbaren Energieträgern abgedeckt werden.
Für die teilweise oder gesamte Sanierung von Gebäuden gibt es ähnliche Nachweise.

n der kommenden Newsletter werden die Grenzwerte der U-Werte aufgelistet

Ruben Erlacher

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