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07.09.2010     /  Home

Dlgs 311: Decreto Legislativo (Teil 2)


Die Grenzwerte der U-Werte für Neubauten darf nicht mehr als 30 % über den Werten der Tabelle im Anhang des Dlgs 311 liegen und zudem muss der Primärenergiebedarf EPlim eingehalten werden.
Klimazonen
Bei Sanierung eines Gebäudes (z.B. Wand, Dach usw.) müssen die Grenzwerte der Tabelle im Anhang des Dlgs 311 eingehalten werden.










Im Folgenden sind die Grenzwerte aufgelistet:

 
Dach

 
Fenster

 
Fußboden

 
Glas

 
Wand

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